
"Auch wer nichts tut, kann etwas falsch machen"
Methode:
Vortrag mit Gruppenarbeiten und Bearbeitung von Fällen aus der Praxis
Ziele:
Am 01.08.2006 ist das neue allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten - die einschneidenste Änderung des Arbeitsrechtes seit mehr als 50 Jahren.
Das Diskriminierungsverbot hat sich auf alle Bereiche der Personalarbeit ausgewirkt. Jede Stellenausschreibung, Einstellung, Beförderung oder Weiterbildungsmaßnahme - also jede Personalmaßnahme, durch die ein Arbeitnehmer besser der schlechter gestellt werden kann - kann Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Fühlt sich ein Arbeitnehmer ungleich behandelt, obliegt dem Arbeitgeber die Beweispflicht, dass er den Mitarbeiter nicht diskriminiert hat.
In meinem Praxisseminar werden Sie über alle relevanten Änderungen der neuen Gesetzgebung informiert, so dass Sie möglichen Prozessen und Schadensersatzforderungen durch geeignete Maßnahmen vorbeugen können.
Kurzinhalte:
Max. 14 Teilnehmer
450,00 EUR pro Person / Firmenseminare auf Anfrage
auf Anfrage
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